Huawei hat im Patentstreit mit dem chinesischen Mitbewerber einen ersten Erfolg verzeichnen können. Vor dem Landgericht Mannheim konnte Huawei eine einstweilige Verfügung gegen seinen Konkurrenten ZTE erwirken, die ZTE untersagt, bestimmte LTE-Basisstationen in Deutschland zu vertreiben.
ZTE verstößt nach Ansicht von Huawei achtzehn Punkte des entsprechenden Huawei-Patents. Das LG Mannheim bestätigte Verstöße von drei der achtzehn Punkte.
Das Patent selbst beschreibt ein Verfahren der Schlüsselableitung bei der Übergabe von Empfangsgeräten von einer Basisstation in eine Funkzelle einer anderen Basisstation sowei Details zum Produktdesign.
Laut dem LG Mannheim dürfen betroffene Gerät vorerst nicht mehr verkauft werden. Nicht betroffen hingegen sind ZTE Surfsticks für LTE-Netze. Bei diesen Geräten sieht das Gericht keinen Verstoß.
Für ZTE besteht jetzt die Möglichkeit in der Berufung zu gehen oder von Huawei eine Lizenz für die strittige Technik zu erwerben.
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