HUAWEI USA Ren Zhengfei Titelbild

Ampel Regierung will HUAWEI nicht verbieten

Hier eine Zusammenfassung zu einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU Fraktion an die Bundesregierung:

Die Bundesregierung erwägt nicht, ein Verbot von Verkauf und Import von Kommunikationsgeräten und Überwachungsausrüstung der chinesischen Technologiekonzerne Huawei und ZTE zu erlassen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/6271) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/6067) hervor. Für ein solches Verbot sei aktuell keine Rechtsgrundlage erkennbar, führt die Bundesregierung darin weiter aus. Das Außenwirtschaftsrecht enthalte sehr hohe Hürden für den Erlass nationaler Import- oder Exportverbote. Nur unter engen Voraussetzungen und im Einklang mit europa- und völkerrechtlichen Vorgaben seien Einschränkungen des Warenverkehrs zulässig.

Inneres und Heimat — Antwort — hib 259/2023 (link)

Das wiederum sagt klar aus, dass anders als in den USA, HUAWEI weiterhin Smartphones, Tablets und auch Notebooks hier in Deutschland verkaufen darf.

Interessant in diesem Zusammenhang sind diese Fragen, bzw. die Antworten der Regierung:

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Frage: Hat die Bundesregierung Kenntnis von einer Verbindung des Unternehmens Huawei zur KPCh (Kommunistischen Partei Chinas), und wenn ja, wie stellt sich diese Verbindung dar?

Antwort: Ja, HUAWEI steht auf verschiedenen Ebenen unter Kontrolle der KPCh (Aufsichtsbehörden, Parteigremien, Parteizellen in den Firmen etc.).

Gemäß Kapitel V der Statuten der KPCh sind in jedem Unternehmen Parteizellen zu etablieren, die in die Hierarchie der Parteiorganisation eingebettet sind. Gemäß Artikel 19 des chinesischen Gesellschaftsrechtsgesetzes ist die KPCh berechtigt, Parteizellen zur Ausübung von Parteiaktivitäten in Unternehmen einzurichten.

Hierdurch verfügt die KPCh rechtlich und tatsächlich über die Möglichkeit, durch Einwirkung auf die Geschäftsführung und Unternehmenspolitik die Erfüllung politischer Zielvorgaben effektiv sicherzustellen.

Huawei unterhält nach Kenntnis der Bundesregierung einen solchen KPCh-Parteiarm innerhalb des Unternehmens. Huawei-Gründer Ren Zhengfei sowie der Chair of the Board of Directors, Lian Hua sind Mitglieder der KPCh.

Frage: Unterliegt die chinesische Firma Huawei nach Kenntnis der Bundes- regierung dem chinesischen Gesetz, und wenn ja, wäre die chinesische Firma Huawei nach Kenntnis der Bundesregierung damit zur Zusam- menarbeit mit den chinesischen Geheimdiensten verpflichtet?

Antwort:

Sämtliche in der Volksrepublik China ansässige Unternehmen unterliegen dem dortigen Recht. Nach Artikel 7 des Geheimdienstgesetzes der Volksrepublik China sollen alle Organisationen und Bürger der Volksrepublik China die Geheimdienstbehörden entsprechend dem Gesetz unterstützen und mit den Behörden kooperieren.

Der Artikel 14 räumt den genannten Behörden die Befugnis ein, bei ihrer Arbeit Organe, Organisationen und Bürger um Unterstützung, Hilfe und Kooperation zu ersuchen.

Frage: Erwägt die Bundesregierung, ein Verbot von Verkauf und Import von Kommunikationsgeräten und Überwachungsausrüstung der chinesischen Technologiekonzerne Huawei zu erlassen?

Antwort: Nein, für ein solches Verbot ist aktuell keine Rechtsgrundlage erkennbar. Das Außenwirtschaftsrecht enthält sehr hohe Hürden für den Erlass nationaler Import- oder Exportverbote. Nur unter engen Voraussetzungen und im Einklang mit europa- und völkerrechtlichen Vorgaben sind Einschränkungen des Warenverkehrs zulässig.

Auszug aus Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU – Drucksache 20/6067 – 2023

Fazit / Zusammenfassung / persönliche Meinung

Das Thema ist immer sehr polarisierend. Die einen sagen: „Verbietet HUAWEI, kauft nichts aus China“ und die anderen sagen: „Zum Glück gibt es kein Google mehr auf HUAWEI, keine Daten für die USA!“. Das sind Meinungen, die muss man akzeptieren, ja zum Teil auch ertragen. Wir haben uns irgendwann mal für die frei Marktwirtschaft entschieden. Der Handel ist grundsätzlich frei, nur wo es um Interessen der internen Sicherheit bzw. der Belange der Bundesrepublik Deutschland geht, kann der Staat per Gesetz eingreifen. Und das ist auch gut so. Mir persönlich gefällt die Regelung, die Deutschland getroffen hat. Man prüft immer im Einzelfall und lehnt nicht schon per se ab. Deutschland weiß, wie es um China (und auch anderen Ländern auf diesem Erdball bestellt ist) und Deutschland spricht dies auch an. Was absolut nichts bringen würde, wäre der Abbruch sämtlicher Handelsbeziehungen. Das würde uns in dieser vernetzten Welt mehr Schaden als nutzen. Auch mit Russland bestehen noch Handelsbeziehungen. Absolut zivile Waren, wie Windeln, Nahrungsmittel oder Toilettenartikel stellen mit Sicherheit keine Gefahr für die innere Sicherheit oder das Ansehen der BRD dar. (ich halte mich hier bewusst sehr kurz und verurteile auf schärfste den Angriffskrieg Putins gegen die Ukraine!)

Marco betont ja immer wieder, das wir kein Politikblog sind, sondern über HUAWEI berichten. Ja das stimmt, allerdings gehört dies halt auch zur Wahrheit dazu und deshalb hab ich mich entschieden darüber zu schreiben.

Was man auch schön aus der Antwort der Ampelregierung (und das wusste natürlich auch schon die Regierung davor) rauslesen kann: Ja, man weiß, dass China keine Demokratie ist. Ja man weiß, dass HUAWEI auch Mitglieder der KPCh in seinen eigenen Reihen hat und dass HUAWEI auch mit den dortigen Behörden zusammenarbeiten muss. Das ist erstmal Fakt. Allerdings hat man sich eben dazu entschieden durch die jeweiligen Fachbehörden (z.B. BSI) prüfen zu lassen, ob eine Sicherheitsgefährdung von Gerät XY ausgeht. Wenn nein, dann kann es in Deutschland vertrieben werden, wenn ja, dann eben nicht. Natürlich werden in diesem Kontext auch die oben genannten Fakten berücksichtigt.

Kurze Randnotiz: Warum verbietet man HUAWEI und ZTE in den USA, allerdings nicht Xiaomi oder HONOR?

Im Übrigen müssen auch deutsche Firmen mit den ansässigen Behörden „zusammenarbeiten“, sofern ein berechtigtes Interesse besteht. Das wäre z.B. immer bei einem Verdacht auf eine Straftat mit richterlichem Beschluss der Fall. Klar, sitzt hier in Deutschland kein Regierungsvertreter per Gesetz im Aufsichtsrat oder im Vorstand einer Firma. Das passiert hier dann eher immer im Anschluss der politischen Karriere. 😉

Lange Rede, kurzer Sinn (natürlich gäbe hier noch viel mehr zu diskutieren – Wer Lust hat kann das gerne mit mir und auch Marco persönlich am 09. Mai in München machen, wenn das neue P60 Pro offiziell vorgestellt wird). Meiner Meinung nach steht uns die „deutsche Regelung“ besser zu Gesicht, als die amerikanische. Ein generelles Verbot halte ich für falsch.

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2 Kommentare

  1. Sascha 28. April 2023
    • Felix 28. April 2023

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