Auf dem Mobile World Congress (MWC) hat HUAWEI Anfang des Jahres das Mate X präsentiert, das erste HUAWEI Foldable. Und bei vielen Kolleginnen und Kollegen herrschte zu dem Thema Foldables vor allem eine Meinung: endlich mal wieder Innovation beim Thema Smartphone.
Leider gab es bei diesem Thema beim Mitbewerber SAMSUNG dann vor einigen Wochen erst einmal einen Rückschlag. Und während viele Fanboys lachend und keifend mit dem Finger auf SAMSUNG zeigten, fand ich es einfach schade. Da steht endlich mal wieder eine Weiterentwicklung an und dann freut man sich über Misserfolg? WIe kleingeistig.
HUAWEI hatte die Markt-Verfügbarkeit des Mate X für „Mitte des Jahres“ – vermeintlich jetzt im Juni – geplant. Doch daraus wird nichts. Auch bei HUAWEI hat man das Thema verschoben. Zunächst einmal auf etwa September. Das könnte dann zur IFA 2019 in Berlin also nochmal ein Thema werden. Zumindest hoffe ich ganz stark darauf, da mich das Mate X einfach in der kurzen Zeit des Ausprobierens total fasziniert hat. Ein echtes „Haben-Will“-Gefühl kam da seit langem mal wieder auf.
Über die Gründe kann man lange spekulieren. HUAWEI selber hat angedeutet, dass man – gerade nach den Problemen und der öffentlichen Wirkung bei SAMSUNG – weitere Tests vornehmen möchte. Allerdings dürfte im Kontext des Handelskrieges derzeit auch nicht wirklich der beste Zeitpunkt sein, ein solches Gerät auf den Markt zu bringen. Gerade bei einem vermeintlichen Preis von 2.300 Euro.
HUAWEI mit weiteren Patenten für faltbare Smartphones
Dass das Thema aber weiter aktuell ist, dass zeigen neue Patente von HUAWEI, die von der WIPO (World Intellectual Property Office) vor gut 2 Wochen erteilt wurden.

Zu sehen sind dabei gleich drei verschiedene Konzepte. Allen gemeinsam ist die Tatsache, dass sie nicht nur einmal faltbar sind, sondern gleich zweimal.
Bei Model A gibt es keinerlei Ränder. Und auch keine sichtbaren Kameralinsen oder Sensoren. Diese könnten dann sowohl in das Display wandern – wobei es hierfür allerdings keinerlei Anzeichen in den Zeichnungen gibt – oder sich aber auf der Rückseite befinden.
Bei Model B ist oben ein breiterer Rand sichtbar, der Kamera, Sensoren und Lautsprecher aufnehmen kann. Model C hat zusätzlich dann auch noch unten – am Kinn – einen Rand. Hier könnte zum Besipiel ein Fingerprintsensor platziert werden.
Bei allen Modellen befindet sich unten offenbar ein Anschluss für ein Daten-/Ladekabel. Da das Display über die beiden Außenkanten gefaltet wird, bleibt ein Powerbutton folglich nur noch am oberen Rand.
Der Faltmechanismus erinnert auf der Zeichnung – besonders bei der Seitenansicht von Model A & B – sehr an das sog. mechanische Falcon Wing Scharnier beim Mate X.


In dem Patent sind drei Modelle aufgeführt. Beim ersten Modell ist oben und unten am Gerät ein breiter Bildschirmrand sichtbar. Dieser enthält die Kamera, Sensoren und einen Home-Button. Dieses Modell ist in der nachstehenden Patentabbildung aufgeführt. Beim zweiten Modell befindet sich oben nur eine Blende für die Frontkamera und die erforderlichen Sensoren. Dies ist Modell B in der nachstehenden Patentzeichnung.
Die Seite Letsgodigital hat auf Basis der Patentzeichnung von Model A einige Render erstellt, die ein ziemlich ansehnliches Smartphone zeigen. Durch das zweifache Falten erhält man einerseits ein sehr kompaktes Smartphone – die Älteren von uns werden sich vielleicht an die Zeit vor rund 15 Jahren zurückerinnern – andererseits aber ein großes Display, wie es heutzutage gefragt ist.



Ein großer Knackpunkt bei dem Thema faltbare Smartphones ist und bleibt natürlich das Display. Allerdings wissen wir auch seit den Vorstellungen des Galaxy Fold und des Mate X, dass Hersteller in dieser Richtung weiter entwicklen. Und mit den jetzt aufgetauchten Patenten für weiter HUAWEI Foldable dürfte allerdings deutlich werden, dass man zumindest seitens HUAWEI diesem Thema weiter eine große Bedeutung für die Zukunft einräumt.
Quelle: Letsgodigital